Aufarbeitung
In den letzten Monaten war immer mal wieder etwas über „Aufarbeitung“ zu lesen. Leider nicht in den Nachrichten- sondern den Kommentarspalten, denn eine Aufarbeitung findet bislang nicht statt. Bislang fand nur eine Abbarbeitung statt, nämlich die Kritiker der Pandemiepolitik arbeiten sich an deren Protagonisten ab. Doch was normalerweise Wirkungstreffer wären, blieb bisher ziemlich wirkungslos. Egal ob das Eingeständnis, dass es doch schwere Impfschäden gibt, dass die Maskenpflicht nichts gebracht hat, dass die Schulschließungen großen Schaden angerichtet haben, dass das Virus wahrscheinlich doch aus einem Labor kam, dass zuviel Impfstoff, Masken und Paxlovid gekauft wurde (was jetzt in der Müllverbrennung landet), dass es nie eine außergewöhnliche Belastung der Intensivstationen gegeben hat, dass Schweden in Sachen Sterblichkeit nicht schlechter durch die Corona-Jahre gekommen ist, dass der Impfstoff weder vor Übertragung noch vor Ansteckung schützt (obwohl Gegenteiliges behauptet wurde) – alles stößt auf bemerkenswertes Desinteresse. Bemerkenswert, weil die Öffentlichkeit und sicher auch zwei Drittel der Deutschen bis zum Frühjahr 2022 mit Verve Maskenpflicht, Impfpflicht und Lockdowns befolgt, befürwortet und gefordert hat, obwohl alle unter den Maßnahmen an Lebensqualität eingebüßt habe.
Recht sang- und klanglos endete das das Theater, nachdem im April 2022 die Einführung der Impfpflicht gescheitert ist. Kurz zuvor war Russland in die Ukraine einmarschiert, und es dominierte ein neues öffentliches Bekenntnis. Plötzlich war der Buchstabe „Z“ staatsgefährdender als eine schlecht sitzende FFP2-Maske. Außerdem stellten die Flüchtlinge aus der Ukraine, auf die die Deutschen ihre Solidarität nun abfeuerten, eine Herausforderung in Sachen Coronamaßnahmen dar: Sie waren oft ungeimpft, hatten keinen Nachweis über die Impfung, oder waren mit dem nicht anerkannten chinesischen oder russischen Stoff geimpft worden. Also wurden fast alle Maßnahmen im April 2022 beendet. Lauterbach warnte zwar das ganze Jahr 2022 weiter, es wurde Impfwerbung verbreitet, und als Relikt blieb die Maskenpflicht in Bus und Bahn aufrecht erhalten. Doch im Februar 2023, also ein Jahr später, endete dann auch dies. Inzwischen sind Maskenträger eine absolute Ausnahme. Angerichtete Schäden durch den Maßnahmenterror werden von der publizistischen Mehrheit geleugnet. Wenn sie unbestreitbar sind, werden sie als kleineres Übel bezeichnet. Wenn auch das nicht fruchtet, wird behauptet, man habe es nicht besser wissen können. Alles nachweislich falsch. Also wird alles, was dann bleibt, verdrängt – aufgearbeitet wurde nichts.
Was hieße denn Aufarbeitung? Erstens wären sämtliche laufende Gerichtsverfahren wegen Verstößen gegen Kontaktbeschränkungen, Maskenverstößen, Fälschung von Impfausweisen, Ausstellen von Maskenattesten und dgl. einzustellen. Gezahlte Bußgelder sind zurückzuerstatten. Ergangene Gerichtsurteile sind aufzuheben – einschließlich derer des Bundesverfassungsgerichts. Geht das? Natürlich, es gibt auch Länder, wo dies zumindest teilweise gemacht wurde. Auch in Deutschland wurde dies zuletzt gefordert, und zwar annerkennenswerterweise von einem einstigen Scharfmacher: Michael Müller. Ehre wem Ehre gebührt, doch zu einer grundsätzlichen Entschuldigung ist er nicht bereit, und es wird gewohnt niveauvoll darüber berichtet. Angesichts der Erkenntnisse aus den RKI-Protokollen könnte die Justiz sogar gesichtswahrend sagen, sie seien selbst betrogen worden, als sie sich in ihren Urteilen auf das RKI berufen hatten – aber diese Chance scheint nicht ergriffen zu werden.
Zweitens müssen endlich entschlossene Maßnahmen ergriffen werden, die Schäden einzuhegen. Bspw. sind Lieferverträge mit Biontech oder Haftungsausschlüsse für Impfschäden wegen Entfalls der Geschäftsgrundlage und Sittenwidrigkeit für nichtig zu erklären. Die Erforschung und Behandlung von Impfschäden muss vorangetrieben werden. Harte justiziable Sachverhalte, etwa Korruption (aber nicht Volksverhetzung, dazu komme ich später), sind vor Gericht zu bringen und Schadensersatzforderungen rigoros geltend zu machen (was übrigens unabhängig von Corona gilt). Auch hierdurch verlöre keiner sein Gesicht, der sich nicht strafbar gemacht hat, sondern es würde im Gegenteil der Gesichtswahrung unseres Staatswesens dienen.
Drittens müssen Lehren aus der Pandemie gezogen werden. Und zwar nicht als „Vorbereitung auf die nächste Pandemie“, getreu dem Motto „wir machen beim nächsten Mal Lockdown und Maskenpflicht einfach ein bisschen gezielter“, sondern als Erkenntnis, dass die Corona-Politik eben nicht nur in ihren Auswüchsen, sondern auch im Grundsatz falsch war und sich nicht wiederholen darf. Für die Maßnahmen geschaffene gesetzliche Rahmenbedingungen müssen aufgehoben werden. Institutionen, deren Ruf zerstört wurde – etwa das RKI, PEI und STIKO – müssen neu aufgestellt oder abgewickelt werden. In relevante Gremien im Bereich des Journalismus, der Ethik und der öffentlichen Gesundheit sind geeignete Vertreter der Maßnahmengegner einzuladen. Bei den Lehren der Pandemie handelt sich nicht um Expertenwissen, sondern muss, bspw. auch über die Schulen, nachdrücklich in das kollektive Bewusstsein der Bevölkerung gebracht werden, um den mit aller Gewalt in die Köpfe gehämmerten Irrlehren der Corona-Jahre Herr zu werden. Zu diesen Irrlehren gehören übrigens auch vordergründig vernünftig klingende, aber letztlich ebenso demokratiefeindliche wie sachlich falsche Phrasen wie „follow the science“. Die gezogenen Lehren müssen auch deshalb Teil der allgemeinen Bildung werden, weil erst hierdurch der Bevölkerung überhaupt möglich wird, demokratische Konsequenzen zu ziehen. Das wird dann schon unangenehm für die Beteiligten.
Von allen Beteiligten, seien es Politiker, Journalisten, Wissenschaftler oder „Intellektuelle“, die an den Maßnahmen beteiligt waren, deren Einführung oder Durchsetzung gefodert haben, ist eine Bitte um Entschuldigung einzufordern. Diejenigen, die Volksverhetzung (und zwar genau im Sinne des §130 StGB) gegen Ungeimpfte oder Unmaskierte begangen haben, sind aus öffentlichen Ämtern und Gremien (etwa Rundfunk- oder Ethikräte) abzuberufen. Eine Tätigkeit dieser Personen für öffentlich-rechtliche Medien im journalistischen Bereich muss für eine mehrjährige Karenzzeit ausgeschlossen werden. Auf eine strafrechtliche Aufarbeitung des Delikts Volksverhetzung sollte im Gegenzug verzichtet werden.
Zuletzt müssen die Verfassungsbrecher politisch aus dem Verkehr gezogen werden. Das ist nicht einmal in Ansätzen geschehen, und kann auch erst nach den vorherigen Schritten passieren. Zwar scheint es, als hätten die Deutschen mit Merkel und ihrer Entourage fertig – naja, eigentlich wird auch das nur verdrängt, denn sie wurde ja nicht bewusst abgewählt, sondern ist nicht wieder angetreten – doch die Scholz-Regierung hat die es ja, kaum zu glauben, noch schlimmer gemacht. Steinmeier, Scholz, Lauterbach, die Ministerpräsidenten Wüst, Söder, Günther, Dreyer, Kretschmann, usw., der Oppositionsführer Merz, Knalltüten wie Strack-Zimmermann und Dahmen müssen politisch kaltgestellt werden. Dafür braucht es politische Willenskraft der Wähler, die bisher vollständig fehlt. Ein nachfolgender Bundespräsident sollte übrigens dann sämtliche im Corona-Zusammenhang verliehenen Bundesverdienstkreuze aberkennen (z.B. Drosten, Wieler und die Biontech-Gründer).
Die Veröffentlichung der RKI-Protokolle hat erstmals für etwas Bewegung in Sachen Aufarbeitung gesorgt. Doch die Fortschritte sind noch immer minimal. Ob und wann man tatsächlich von einer erfolgten Aufarbeitung sprechen kann, bei der zumindest einige der vorgenannten Schritte gegangen wurde, ist fraglich. Sicher scheint aber im Gegenzug, dass diejenigen, die diese zu recht fordern, so schnell keine Ruhe geben werden. Und das ist auch gut so.