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Gestern hat der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts das von Schwarz-Gelb korrigierte Wahlrecht für (weiterhin) verfassungswidrig erklärt. Im Jahr 2008 gab das Gericht dem Bundestag eine Frist bis 2011, ein Wahlgesetz zu verabschieden, in dem das Phänomen des negativen Stimmgewichts nicht auftritt. Der Bundestag ließ diese Frist zunächst verstreichen, verabschiedete dann mit den Stimmen der Koalition ein neues Wahlgesetz. Dieses enthalte laut dem Urteil des Bundesverfassungsgericht jedoch nicht weniger Möglichkeiten für ein negatives Stimmgewicht. Zugleich stellte das Gericht fest, dass Überhangmandate (in deren Kontext das neg. Stimmgewicht auftreten kann) nur bis zu einer gewissen Zahl, bis zu der der Character der Bundestagswahl als Verhältniswahl erhalten bleibt, laut Gericht ca. 15, überhaupt als Verfassungsgemäß anzusehen sind. Eine neue Frist ließ das Gericht nicht zu, sodass wir zurzeit kein gültiges Wahlrecht haben, dass angewandt werden könnte, falls es z. B. zu vorgezogenen Neuwahlen im Bund kommt.

Gegenwart