Idiotien in Deutschland
Ein alter Witz lautet: „Wenn ich den Verteidigungsminister einen ‚Idioten‘ nenne, ist das dann nur eine Beleidigung, oder bereits der Verrat militärischer Geheimnisse?“ Nun wurde dieser Witz neu aufgelegt: „Wenn ich den Bundeskanzler einen ‚Idioten‘ nenne, ist das dann nur eine Beleidigung, oder wird damit sein Wirken erheblich eingeschränkt?“
Was war passiert? Ein Bürger soll im Netz eine Rede des „Herrn Olaf Scholz“ mit den Worten „Was ein Idiot“ kommentiert haben. Dafür habe das Amtsgericht in Kenzingen laut Pressebericht einen Strafbefehl über 1200 € ausgestellt. Hintergrund ist die Strafvorschrift zur Majestätsbeleidigung „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“, §188 StGB. Dazu fällt mir nicht mehr ein, außer: Was für Idioten!