Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, was alle wussten: Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist nicht zulässig. Doch wenn unsere Terror-Regierung darauf reagiert, wäre ich sehr überrascht, wo doch bislang alle Urteile unseres Verfassungsgerichts stets an den verantwortlichen Politikern abperlten. Jedes Verbot wurde bislang mit einer Neuimplementationen einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung beantwortet – wohl in der Hoffnung, die Gerichte durch Wiedervorlage des immer gleichen Sachverhalts zu zermürben.