PKEuS' Blog

über Welt-, Politik- und Wirtschaftsgeschehen

Wo ein Trog ist, sammeln sich die Schweine. Davor haben alle gewarnt, als die sogenannte „Quellen-TKÜ“ vor einigen Jahren gesetzlich erlaubt wurde, aber ausschließlich zur Verfolgung schwerster Straftaten, etwa von Terroranschlägen. Heute hat der Bundestag beschlossen, dass dies zukünftig für diverse weitaus weniger schwere Straftaten möglich ist. Um die Öffentlichkeit nicht aufzuwecken, wurde das ganze in einem obskuren Verfahren erst nach der ersten Lesung im Bundestag in den Antrag eingebaut, offenbar als „Formulierungshilfe“ durch die Bundesregierung. Dabei enthielt der Gesetzesentwurf schon bei der ersten Lesung reichlich Sprengstoff, etwa darf die Polizei im Straßenverkehr nun Blutproben ohne richterlichen Beschluss nehmen.

Im Kontrast dazu hat heute das Oberverwaltungsgericht Münster die Vorratsdatenspeicherung für europarechtswidrig erklärt. Doch leider ist zu befürchten, dass die Vorratsdatenspeicherung trotzdem wiederkommt, wie ich vor einem halben Jahr schon schrieb, als der EuGH eina anlasslose Vorratsdatenspeicherung für grundrechtswidrig erklärte: „Jedes Verbot wurde bislang mit einer Neuimplementationen einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung beantwortet – wohl in der Hoffnung, die Gerichte durch Wiedervorlage des immer gleichen Sachverhalts zu zermürben.“

Voriger Monat Nächster Monat Gegenwart