PKEuS' Blog

über Welt-, Politik- und Wirtschaftsgeschehen

Die Kanzlerin hat versprochen, dass nach dem Ende der der Pandemie alle Maßnahmen wieder aufgehoben werden. Für einen arglosen Bürger mag das wie eine Selbstverständlichkeit klingen – doch ist es das wirklich? Oder werden in Zukunft auch andere, vielleicht weit harmlosere Infektionskrankheiten mit radikalen gesellschaftlichen Maßnahmen bekämpft? Könnte die Bundesrepublik sich in einen totalitären Gesundheitsstaat verwandeln, wie etwa der Publizist Jakob Augstein warnt? Dieser Gedanke wirkt umso weniger abstrakt, je stärker man sich an die Phasen von Schweine- und Vogelgrippe zurückerinnert. Nimmt man die damaligen Umstände – alarmistische Medienberichte, hysterische Politiker und ein Staat, der wirkungslose Grippemittel hamsterte – und legt an sie die heutigen Maßstäbe aus Corona-Zeiten an, klingt die These nicht mehr absurd, dass man beim Auftreten der nächsten Grippe-Variation schonmal prophylaktisch erste Einschränkungen verhängen könnte, denn sicher ist sicher.

Spurlos geht diese Zeit sicher nicht an uns vorüber. Die Krise wird nicht abrupt enden, sodass eine Rückkehr in das Leben von vor der Krise nur langsam vonstattengehen könnte. Doch die strukturellen Brüche dieser Zeit sind vielfältig und tief; zwar anders als die Weltkriege des letzten Jahrhunderts oder der Zusammenbruch des Ostblocks, aber in ihrer Wirkung kaum schwächer.

Die Corona-Krise hat geschafft, was weder Euro- noch Flüchtlingskrise geschafft haben: Allen Unkenrufen zum Trotz, die davon sprachen, dass Nationalstaaten im 21. Jahrhundert keine handlungsfähigen Entitäten mehr sein könnten, sind es ebenjene und ihre Regierungen, die handeln, während die EU zuschaut und schweigt. Das zerstörerische Werk an der europäischen Idee, dass im Deutschland des 21. Jahrhunderts seinen Anang nahm, könnte nun zur Vollendung gelangen: Nachdem die Bundesrepublik die südlichen Euroländer mit seiner Dumpingpolitik in ein Schuldendesaster trieb, zwang sie dann zur vermeintlichen Lösung des Problems seine Nachbarn in einen Sparkurs. Unser Verhalten, als dann die Flüchtlinge kamen, werden uns die anderen europäischen Länder ebensowenig vergessen, wie die nun verweigerte Solidarität in der Coronakrise. Jetzt, wo sich die Handlungsfähigkeit der Nationalstaaten beweist, steht einem schleichenden Untergang der EU, deren Unzulänglichkeiten immer von einer breiten Unterstützung der „Europäischen Idee“ übertüncht wurden, nichts mehr entgegen.

Auf der einen Seite lernen wir nun zu schätzen, was ein funktionierendes Gesundheitswesen bedeutet. Wer könnte in der näheren Zukunft dort noch für Einsparungen plädieren, wo wir erleben, wie die (auf deutschen Druck hin) kaputtgesparten südeuropäischen Gesundheitssysteme kollabieren, oder was ein Fehlen eines funktionierenden solidarischen Krankenversicherungssystems in den USA bewirkt? Auf der anderen Seite fegen die Einschränkungen wesentliche Freiheitsrechte unserer Gesellschaft beiseite: Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG), Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG), Freizügigeit (Art. 11 GG) und Freiheit der Berufswahl (Art. 12 GG) sind derzeit eingeschränkt – ein Zustand, der seit 1949 neu ist. Wir spüren jetzt zwar, was diese Grundrechte praktisch bedeuten, aber nehmen deren Einschränkung jedenfalls vorläufig hin. Der Protest dagegen ist bislang überschaubar, wenngleich der Unmut langsam wächst. Die bange Frage ist, ob wir aus dieser Erfahrung heraus in unserer Wachsamkeit zur Verteidigung unserer Freiheitsrechte gestärkt hervorgehen, oder die Einschränkung unserer Rechte zur akzeptierten Normalität wird.

Für fast alle Bürokräfte in Deutschland gilt seit Mitte März: „Home Office“. Auch ich arbeite seit mehr als fünf Wochen von zu Hause. Vermutlich freuen sich viele darauf, wieder ins Büro zu können — mir jedenfalls geht es so. Dennoch wird Heimarbeit auch nach dem Ende der Pandemie wohl häufiger stattfinden. Durch die Krise wurden binnen kürzester Zeit in vielen Unternehmen die dafür nötigen technischen Voraussetzungen geschaffen, die Arbeitsabläufe auf die neuen Erfordernisse angepasst, und Menschen, die sich nie vorstellen konnten, im Home Office zu arbeiten, erleben, dass es doch geht, und manche positive Seite hat. Obwohl manches im Büro, und von Angesicht zu Angesicht mit den Kollegen einfacher geht; Home Office wird bleiben. Der jetzt laufende Beweis, dass Heimarbeit funktioniert, verunmöglicht den Unternehmen, die sich dem bisher verweigert haben, ihre faulen Ausreden. Und deshalb wird sich unsere Arbeitswelt an dieser Stelle langfristig verändern – zum Besseren für diejenigen, die gerne auch mal von zu Hause arbeiten.

Das schulische Pendant zum „Home Office“ ist „Home Schooling“. Dort blüht jetzt eine wilde Mischung aus Eltern, die Lehrer spielen müssen, Lehrern, die Aufgaben, Lese- und Filmempfehlungen per Mail an die Kinder (oder deren Eltern) schicken oder gar den Unterricht als Videokonferenz abhalten. Das wird in der Form – zum Glück – nach der Pandemie sicherlich wieder verschwinden, auch wenn ich vermute, dass der eine oder andere übereifrige Lehrer sich diesen neu gewonnen Kommunikationskanal zu den Schülern weiter offen halten wird. Ich hoffe, dass die Krise nicht dazu führt, die Digitalisierung im physischen Klassenzimmer voranzutreiben – warum, habe ich vor inzwischen fast sieben Jahren schon aufgeschrieben.

Während die Schüler momentan mehr Freizeit haben denn je, fällt die Gestaltung jener Mußestunden derzeit umso schwerer; Langeweile greift um sich, und das nicht nur bei den Kindern, denn genausowenig können Erwachsene ihren Hobbys nachgehen. Langfristig dürfte das aber für alle wieder grundsätzlich möglich werden – selbst Verreisen. Mancher wird das Entgangene aus den Wochen der Isolation auch anschließend sogleich nachzuholen versuchen. Dennoch kann ich mir vorstellen, dass sich das Freizeitverhalten auch nachhaltig verändert. Zum einen führt das derzeitige ununterbrochene Zusammensein im engen Familienkreis und der ständige Aufenthalt am Wohnort notgedrungen zum Entdecken der einen oder anderen dort vorhandenen Möglichkeit der Freizeitgestaltung, die leicht zur Gewohnheit werden und dann auch nach Corona-Zeiten fortbetrieben werden könnte. Zum anderen könnten fortdauernde Reisebeschränkungen und eine Verknappung des Angebots infolge zahlreicher Pleiten in der Tourismusbranche dafür sorgen, dass der Tourismus auch längerfristig auf niedrigerem Niveau verbleibt. Jedenfalls könnte ich mir einen Anflug von Schadenfreude, sowohl für die Tourismusindustrie als auch die ganzen kosmopolitschen Reise-Hipster der letzten Jahre nur schwer verkneifen, wenn es denn so käme.

Selten hat mich die Kanzlerin schneller bestätigt in meinem Urteil über ihre Arbeit und ihr Gerede, darum hier ein kleiner Nachtrag zum letzten Artikel: Die Kanzlerin beklagt sich darüber, dass Lockerungen debattiert werden und schwadroniert von „Öffnungsorgien“.

Während beispielsweise der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Laschet seit geraumer Zeit fordert, über die Schritte ab dem 20. April nachzudenken, verweigerte sich eine ganze Gruppe von Politikern, angeführt von Kanzlerin Merkel, bislang dieser Fragestellung, wenn auch mit abnehmender Hartnäckigkeit. War das vernünftig? Um das zu beantworten, sollte man sich vor Augen halten, dass es eigentlich um drei Gruppen von Fragen geht:

  1. In welcher Situation können die Maßnahmen teilweise oder vollständig aufgehoben werden, in welche Situation kann man kommen, die einen vielleicht zwingt, Maßnahmen aufzuheben oder andere zu ergreifen?
  2. Wie hebt man die Maßnahmen auf, sodass der Erfolg nicht gefährdet wird? Wie kann eine größtmögliche Wirkung bewahrt werden bei gleichzeitig größtmöglicher Entlastung von den Nebenwirkungen der Einschränkungen?
  3. Wie kommuniziert man über die Aufhebung der Maßnahmen, um Vertrauen und Akzeptanz zu schaffen oder zu bewahren?

Setzt man sich mit diesen Fragen auseinander, wird deutlich, dass Laschet recht hatte, als er frühzeitig äußerte, dass man über eine Exit-Strategie nachdenken muss:

Wenn eine Regierung die drastischsten Eingriffe in das öffentliche Leben ausübt, die es je seit Gründung der Bundesrepublik gegeben hat, dann hat sie hoffentlich gute Gründe dafür. Solche können nicht allein in der Katastrophalität der Lage bestehen, denn um eine Maßnahme zu rechtfertigen, muss sie verhältnismäßig sein: Sie muss eine erwartete Wirkung haben, die in einem positiven Verhältnis zu ihren Kosten steht – eine Maßnahme, die nicht wirkt, ist nicht gerechtfertigt. In diesem Zusammenhang hat eine Regierung auch die Pflicht, sich über Szenarien Gedanken zu machen, unter denen eine Veränderung der Eingriffe notwendig wird, weil sich das Verhältnis zwischen Kosten einer Beibehaltung und erwartetem weiteren Nutzen mit der Zeit verschiebt – wenn eine Maßnahme keine weitere Wirkung mehr erwarten lässt, entfällt ihre Rechtfertigung.

Damit müssen solche Maßnahmen gewissermaßen eine intrinsische Exit-Strategie vorsehen; sie müssen dazu dienen, dass man sie später nicht mehr benötigt. Anders ausgedrückt, wer solche Maßnahmen ergreift, muss auch darüber nachdenken, wann er sie aufheben kann oder muss, bzw. wie er sie wieder aufheben kann. Es braucht vernünftige und transparente Kriterien, um den Erfolg der Maßnahmen, und deren weitere Notendigkeit einzuordnen. Zu glauben, dass unsere Regierung das getan hat, wäre optimistisch – oder gab es beispielsweise je einen Militäreinsatz der Bundeswehr, wo eine Exit-Strategie deutlich geworden wäre? Insofern mag auch Planlosigkeit hinter der Weigerung stecken, eine Exit-Strategie zu debattieren.

Eine Lockerung der Maßnahmen muss darauf abzielen, so viel Normalität zu schaffen, wie möglich ist, ohne die Wirksamkeit der Maßnahmen signifikant zu gefährden. So sind Verbote von Großveranstaltungen in engen Räumen oder des Betriebs von Diskotheken sicherlich vergleichsweise wirksamer als die Schließung normaler Geschäfte. Gleichzeitig besteht in letzterem insgesamt die gravierende Beeinträchtigung des Lebens vieler Menschen als ein vorübergehender Verzicht auf den Besuch von Fußballstadien, Partys und Konzerten. Deshalb ist es wichtig, bei einer Lockerung von Maßnahmen durchdacht und planvoll vorzugehen, deshalb muss diese Frage von den Entscheidungsträgern diskutiert werden. Und das muss, da wir in einer Demokratie leben und hier Interessen und Standpunkte abgewogen werden müssen, auch mit angemessener öffentlicher Beteiligung getan werden.

Eine solche Kommunikation muss natürlich auf eine vernünftige Weise geschehen. Keinesfalls darf sie, wie bei Schabowskis berühmter Presseerklärung zur Öffnung der Mauer, dazu führen, dass der falsche Eindruck entsteht, dass ab sofort allgemeine Sorglosigkeit wieder möglich sei. Doch die harten Einschnitte im Leben vieler Menschen, sei es geschäftlich für viele Unternehmer, beruflich für die Menschen in Kurzarbeit, familiär durch die unverhoffte Anwesenheit der Kinder zu Hause, oder allgemein in der Freizeitgestaltung, werden nicht unbegrenzt auf Akzeptanz stoßen. Eine klare Perspektive, dass die Einschränkungen mittelfristig wieder enden werden, mit klaren Kriterien und einer nachvollziehbaren Vorgehensweise erleichtert es den Bürgern, die Einschränkungen hinzunehmen. Die Kommunikation darf keine falschen Hoffnungen schüren, dass schon morgen alles wieder so sei wie vorher, aber sie muss Perspektiven schaffen. Die Durchhalteparolen der Kanzlerin tun das nicht.

Deshalb muss über eine Exit-Strategie debattiert werden, deshalb ist es richtig, dass Laschet einen Expertenrat zu diesem Thema einberufen hat, während die Kanzlerin in ihren gewohnten Verhaltensmustern weiterwurschtelt: Nichts entscheiden, nichts kommunizieren. Und nichts planen?

Kurz bevor die Corona-Krise Deutschland erreichte, schrieb ich an einem Blogbeitrag über die politische (Selbst-)isolation eines Teils unserer Gesellschaft. Inzwischen wurde die Bundesrepublik auf den Kopf gestellt, und ich bin gespannt, ob sich dieses Thema und der entsprechende Text nach der Krise erledigt haben. Was sich definitiv erledigt hat, ist meine Konjunkturprognose für 2020 und 2021.

Die großen Konjunkturforschungsinstitute haben inzwischen ihre Prognosen revidiert, und dasselbe tue ich auch. Dass ich am Ende näher am Ergebnis liegen werde, weil ich von vornherein eine pessimistischere Prognose gemacht habe, als die großen Institute, hat keinerlei Wert, denn der Effekt der Krise überstrahlt jede normale Konjunkturentwicklung. Derartige Krisen sind auch für niemanden im Rahmen einer Konjunkturprognose verarbeitbar, sondern allenfalls in Szenarien vorab durchdenk- und berechenbar unter der Prämisse, dass eine bestimmte Krise eintritt. Tatsächlich wollte ich vor einiger Zeit mal eine makroökonomische Risikoanalyse verfassen. Leider ist diese Idee fehlender Zeit zum Opfer gefallen, doch ich bin skeptisch, ob ein derartiges Szenario dort vorgekommen wäre.

Aber was passiert jetzt wirtschaftlich? Das hängt weniger unmittlbar davon ab, wie sich Infektionszahlen entwickeln werden, sondern davon, wie mit den derzeitigen Maßnahmen zwischen Kontaktverbot und Ausgangssperre weiter verfahren wird. Und egal, unter welcher Annahme man diesbezüglich weiter rechnet, jede Prognose, die mit Nachkommastellen operiert (etwa die der Wirtschaftsweisen mit -2,8 % für 2020), disqualifiziert sich selbst. Denn für die konkreten wirtschaftlichen Auswirkungen der derzeitigen Maßnahmen, selbst wenn wir wüssten, wie lange sie dauern werden, gibt es keinerlei Erfahrungswerte oder erprobte Modelle, auf die man eine Prognose stützen könnte. Die aktuelle Situation ist absolut beispiellos.

Allerdings kann man eine grobe Abschätzung versuchen: Unter der derzeitigen Variante der Maßnahmen lässt sich die Wirtschaft grob in drei Gruppen einteilen:

Profiteure: Ein Teil der Medizinbranche profitiert von der Situation, weil in großem Stil und zu hohen Preisen Medizinprodukte wie Tests oder Beatmungsgeräte benötigt werden. Zusätzlich profitiert die Internet- und IT-Branche durch nun erzwungene Digitalisierung in Arbeitswelt und Schule, sowie durch die Langeweile der Menschen, die jetzt zuhause hocken. Dann profitiert auch der Teil des Einzelhandels, der noch offen hat, durch Hamsterkäufe. Letzteres wird aber, wenn die Menschen ihre Lagerbestände aufbrauchen, wieder etwas ausgeglichen. Zuletzt profitiert der Versandhandel, allerdings auf Kosten des lokalen Einzelhandels.

Leichte Verlierer: Ein Teil der Wirtschaft, z.B. Infrastrukturbetreiber und Teile der produzierenden Wirtschaft und der Bauwirtschaft, einige Dienstleister, z.B. Finanzwirtschaft und Medien, sowie große Teile des Staatssektors können ihr Geschäft weiterführen. Unmittlbare Einschränkungen bestehen in wesentlichen Teilen darin, dass der Krankenstand erhöht ist, Mitarbeiter z.B. durch Kinderbetreuung oder Quarantäne ausfallen, oder Seuchenschutzmaßnahmen die Produktivität senken. Absatzausfälle hingegen entstehen hier eher mittelbar durch sinkende Kaufkraft.

Große Verlierer: Schwer getroffen sind zahlreiche Einzelhändler, die nun geschlossen haben, und ihre Lieferanten, sowie Dienstleister wie Friseure. Ebenso verheerend sind die Auswirkungen auf Gastronomie, Tourismus- und Sportbranche, wobei hier nach der Krise kleine Nachholeffekte auftreten könnten. Die Automobilindustrie, die derzeit oft als schwer betroffen in den Medien auftaucht, kann nur insoweit in dieser Kategrorie einsortiert werden, als dass sie teilweise die Produktion in Werken einstellen musste und über ihre globalisierten Lieferketten gestolpert ist.

Auf Basis der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung nach Wirtschaftsbereichen schätze ich, dass die Gewinner-Gruppe etwa 5 % der Wirtschaft ausmacht, 60 % auf die leichten Verlierer und 35 % auf die großen Verlierer entfallen. Ich nehme nun an, dass die Gewinner um 10 % zusätzlich wachsen, die leichten Verlierer um 10 % schrumpfen, und die großen Verlierer 50 % verlieren. Weil wir nicht wissen, wie lange die Maßnahmen in Kraft sein werden, und wann etwaige Nachholeffekte eintreten, lasse ich dabei Verschiebungen von Produktion hier außen vor und betrachte nur tatsächliche Ausfälle. Rettungspakete der Bundes- und Landesregierungen berücksichtige ich deshalb nicht, weil sie keine Wertschöpfung generieren (sie sind trotzdem sinnvoll). Nehmen wir nun an, dass in jedem Monat etwa ein Zwölftel der jährlichen Wirtschaftsleistung anfällt, dann würde jeder Monat restriktiver Ausgangsbeschränkungen knapp 2 % der jährlichen Wirtschaftsleistung kosten.

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